Guido Westerwelle
BESCHLUSS
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des 59. Ord. Bundesparteitages der FDP, München, 31. Mai - 1. Juni 2008
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Die gerechte Steuer: Einfach, niedrig und sozial.
Das Nettokonzept der FDP
(vorbehaltlich der Überprüfung anhand des Wortprotokolls)
Gliederung:
I. Einführung
II. Kritik am bestehenden System:
Das geltende Steuer- und Transferrecht – ungerecht, unfair und leistungsfeindlich
III. Liberale Zielvorstellungen:
Ein neues Steuer- und Transfersystem – für soziale Gerechtigkeit, staatliche Fairness und eine nachhaltige Finanzpolitik
IV. Forderungen der FDP
1. Die gerechte Steuer – das leistungsgerechte Bürgergeld als Teil eines integrierten Steuer-Transfersystems
2. Die gerechte Steuer-verständliche Regeln und ein einfacher Stufentarif 10%, 25%, 35%
3. Die gerechte Steuer – Familien stehen im Vordergrund
4. Die gerechte Steuer – für Unternehmen wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb
5. Die gerechte Steuer – Haushaltskonsolidierung und föderale Finanzbeziehungen
V. Anlagen/ Berechnungen/ Graphische Darstellungen
I. Einführung
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Deutschland verlieren das Vertrauen in einen fairen und gerechten Staat. Das gilt für die vielen Arbeitnehmer, Unternehmer und Selbständigen, aber auch für eine große Anzahl ALG-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger und Rentner. Ihr verfügbares Einkommen reicht oft kaum für das alltägliche Leben – von Vorsorge ganz zu schweigen. Auf die Hilfe des Staates hoffen viele Bürger längst nicht mehr, schließlich ist der Staat hoch verschuldet und muss sparen.
Ob nun Steuer- oder Sozialrecht - bei beiden Systemen ergibt sich der gleiche Befund: Die staatlichen Vorgaben sind in sich konfus, unübersichtlich, vollkommen unabgestimmt und lassen die Bürger oft ratlos.
Der freiheitliche Gedanke, der hinter der Finanzierung des Staates durch die Erhebung von Steuern steht, ist dem Bürger nicht mehr bewusst. Steuern werden als ungerecht und unangemessen empfunden. Dabei kann in der Sozialen Marktwirtschaft der Staat nur durch die Erhebung von Steuern am Erfolg des privaten Wirtschaftens seiner Bürger teilhaben. Die Alternative wäre die eigene Wirtschaftstätigkeit des Staates - sozialistische Planwirtschaft mit immensen Wohlstandsverlusten für alle. Der Staat erhebt Steuern, um die ihm obliegenden unausweichlichen Staatsausgaben zu finanzieren. Für die FDP gehört die Schaffung sozialer Gerechtigkeit selbstverständlich dazu. Fair ist für uns insbesondere, wenn jedem Chancen eröffnet, ein materielles Mindestniveau abgesichert und individuelle Leistungen belohnt werden. Nur ist in Zeiten der Globalisierung soziale Gerechtigkeit nicht mit überholten Konzepten zu erreichen – das hat die Entwicklung in Deutschland bewiesen. Immer mehr und immer höhere Transferleistungen haben gerade nicht zu mehr sozialer Gerechtigkeit geführt, eine immer höhere Steuerbelastung zur Finanzierung dieser Transferleistungen dafür aber zu mehr Ungerechtigkeit. An vielen Stellen gibt der Staat nicht zu wenig, er nimmt zu viel.
II. Kritik am bestehenden System:
Das geltende Steuer- und Transferrecht – ungerecht, unfair und leistungsfeindlich. Besonders betroffen ist die breite Masse der Arbeitnehmer, der mittelständischen Unternehmer und Selbständigen – kurz gesagt die mittleren Einkommensbezieher. Sie fragen sich zu Recht, was sie vom Staat eigentlich als Leistung dafür bekommen, dass sie ihm einen großen Teil ihres Einkommens geben; wann der Aufschwung, von
dem die Politiker von Union und SPD so gern reden, eigentlich auch bei Ihnen ankommt. Bisher spüren sie davon nichts. Im Gegenteil: Die Steuererhöhungspolitik der Großen Koalition hat die finanzielle Situation für viele Bürger immens verschärft.
Mit der Mehrwertsteuererhöhung verantworten Union und SPD die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik. Die zahlreichen Steuererhöhungen bei der Einkommensteuer belasten alle Bürger und insbesondere die Familien: Kürzung der Entfernungspauschale, ersatzlose Abschaffung der Eigenheimzulage,
Halbierung des Sparerfreibetrages, Nichtabzugsfähigkeit von Steuerberaterkosten sind nur wenige Beispiele. Bei den Energiepreisen zeigt sich der Staat als Preistreiber: Die Ökosteuer und die Neueinführung einer Steuer für Biokraftstoffe verteuern Sprit, Strom und Gas noch zusätzlich. Eine durchschnittlich verdienende vierköpfige Familie hat ab 2007 bis zu 1.600 Euro im Jahr weniger zur Verfügung als in den Vorjahren. Das ist für viele Familien kaum zu schultern. Unverständliche und unsystematische Regelungen, verbunden mit einer übermäßigen Belastung führen zu einem tiefgreifenden Misstrauen gegenüber dem Staat und seinen Organen.
Das Gefühl ungerechter staatlicher „Abzocke“ lässt die Steuermoral in Deutschland sinken: Ob die Flucht in Steueroasen, komplizierteste Gestaltungen, Schwarzarbeit oder Tricksereien bei Spesenabrechnungen, Entfernungspauschale und Arbeitszimmer
– Steuerhinterziehung droht in Deutschland zum Massendelikt zu werden.
Auch für Unternehmen hat die Steuerpolitik von Union und SPD wenig Positives gebracht. Zwar war die Absenkung der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften auf unter 30% ein erster richtiger Schritt und wird von der FDP ausdrücklich unterstützt. Diese Steuersatzsenkung ist jedoch teuer erkauft worden: Mit steuersystematisch
falschen und steuerpolitisch schädlichen Maßnahmen, wie der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinskosten durch Einführung der Zinsschranke und der Besteuerung von Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen (Funktionsverlagerungen), versuchen Union und SPD eine „Steuermauer“ um Deutschland zu errichten. Ziel dieser Politik ist es, „Steuersubstrat“ in Deutschland einzusperren. Ergebnis aber wird sein, dass wirtschaftliche Aktivitäten wie Investitionen in neue Betriebsstätten, in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und damit auch in dauerhafte qualifizierte Arbeitsplätze aus Deutschland abwandern bzw. um Deutschland herumgelenkt werden. Von der Hinzurechnungsbesteuerung von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing und Lizenzgebühren in der Gewerbesteuer, der Abschaffung der degressiven AfA und die Absenkung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
auf 150 Euro sind besonders kleine und mittelständische Unternehmen betroffen. Nicht nur das Steuer-, sondern auch das Sozialsystem wird zunehmend als ungerecht empfunden. Eine Vielzahl von Transferleistungen mit ganz unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen macht das System für die Betroffenen schwer durchschaubar und für den Staat wenig treffsicher: So sind die Zuständigkeiten für das ALG II zwischen den Agenturen für Arbeit und den kommunalen Behörden aufgesplittert.
Andere Sozialleistungen bedingen einander – werden aber von unterschiedlichen Behörden geprüft und bewilligt. Das für den Kinderzuschlag notwendige Mindesteinkommen kann beispielsweise häufig erst durch die Gewährung von Wohngeld erreicht werden. Den Kinderzuschlag prüft die Familienkasse, das Wohngeld die Kommune. Das Merkblatt für die Beantragung des Kinderzuschlags umfasst zum
Beispiel 19 Seiten mit vielen Berechnungsbeispielen für unterschiedliche Familienkonstellationen.
Für die betroffenen Bürger ist das nicht einsichtig. Für sie geht es darum, staatliche Unterstützung bei persönlicher Bedürftigkeit zu bekommen. Auch im Sozialsystem haben die Bürger einen Anspruch auf verständliche und nachvollziehbare Regelungen. Im sozialen Rechtsstaat sind Bürger in Notsituationen keine Bittsteller. Sie haben ein Recht darauf zu wissen, welche Hilfen ihnen die staatliche Gemeinschaft anbietet - und welche Pflichten von ihnen erwartet werden. Dazu kommt: Steuer- und Sozialsystem in Deutschland wirken leistungsfeindlich zusammen. Wenn ein Sozialtransferempfänger die Initiative zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation ergreift und eine - auch schlecht entlohnte - Tätigkeit aufnimmt, hat er oft trotzdem nicht mehr Geld zur Verfügung. Leistung wird nicht generell
belohnt – sondern wegen des sehr schnell ansteigenden staatlichen Steuer- und Abgabenzugriffs zu einer komplizierten Rechenaufgabe.
III. Liberale Zielvorstellungen:
Ein neues Steuer- und Transfersystem – für soziale Gerechtigkeit, staatliche Fairness und eine nachhaltige Finanzpolitik
All das kann nicht länger akzeptiert werden. Im demokratischen Rechtsstaat haben die Bürger einen Anspruch auf ein verständliches, gerechtes und faires Steuerrecht. In einem Staat der sozialen Marktwirtschaft sollte eine so maßvolle Besteuerung selbstverständlich sein, dass die Bürger alle Energie in die Erbringung und Steigerung ihrer Leistung und ihres persönlichen Wohlstands stecken – und nicht in Strategien zur Steuervermeidung. Unternehmen brauchen Planbarkeit und eine strikte Ausrichtung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in den steuerlichen Regelungen, Flexibilität im unternehmerischen Handeln und international wettbewerbsfähige Tarife.
In der widerspruchfreien Verbindung von Steuer- und Sozialsystem liegt die eigentliche Herausforderung an den modernen Sozialstaat. Denn an dieser Stelle erfolgt die entscheidende Weichenstellung. Gelingt es, den Bürgern ein adäquates Nettoeinkommen zu belassen, kann auf Transferleistungen verzichtet werden. Ziel liberaler Steuerpolitik ist die konsequente Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit – für mehr Nettoeinkommen. Für diejenigen Bürger, die trotz aller Anstrengungen kein oder kein ausreichendes Einkommen erzielen können, sind Steuersenkungen allein keine Lösung. Sie müssen durch die Gemeinschaft unterstützt werden – aber in einer Weise, dass Bemühungen zur Arbeitsaufnahme gefördert und nicht gedämpft
werden, Missbrauch aber gleichzeitig ausgeschlossen ist. Ziel liberaler Sozialpolitik ist die Unterstützung bei Bedürftigkeit – bei gleichzeitiger Förderung von Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative. Menschen, die dauerhaft nicht in der Lage sind für ihr Auskommen zu sorgen, bietet liberale Sozialpolitik auch dauerhafte Unterstützung. Statt einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Leistungen heute bedarf es zukünftig eines übersichtlichen Katalogs von Leistungen mit klar definierten Anspruchsvoraussetzungen. Nicht gesetzliche Mindestlöhne sind die liberale Antwort auf die Frage, wie soziale Gerechtigkeit zu erreichen ist – sondern ein existenzsicherndes Mindesteinkommen. Die FDP schlägt hierfür das leistungsgerechte Bürgergeld vor, das als negative Steuer ins Steuersystem integriert wird. Dieses Gesamt-Steuer-und-Transfersystem folgt durchgehend den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und Leistungsbelohnung, es vermeidet Missbrauch zu Lasten der Bürgergemeinschaft. Als bedingtes Grundeinkommen, das Bedürftigkeit voraussetzt
und Leistungsbereitschaft fordert, unterscheidet es sich von anderen Bürgergeldkonzepten, wie insbesondere dem leistungsfeindlichen und unfinanzierbaren bedingungslosen Grundeinkommen.
Dazu kommt: Steuer- und Sozialreform müssen finanzierbar sein. Haushaltskonsolidierung und eine Beendigung der Neuverschuldung müssen mit allen Reformbestrebungen Hand in Hand gehen. Eine Politik auf Pump ist ebenfalls unsozial und
ungerecht – und zwar für die künftigen Generationen. Natürlich sind Verbesserungen heute wichtig. Sie dürfen aber nicht zu Lasten unserer Kinder und Kindeskinder gehen. Auch in der Finanzpolitik muss das Prinzip der Nachhaltigkeit als Handlungsmaxime des Staates durchgesetzt werden. In diesem Sinn wird der liberale Entwurf für eine Reform der direkten Steuern aus dem Jahr 2005 fortentwickelt.
IV. Forderungen der FDP
1. Die gerechte Steuer – das leistungsgerechte Bürgergeld als Teil eines integrierten Steuer-Transfersystems
Soziale Gerechtigkeit ist mit Steuersenkungen allein nicht zu erreichen. Wer kein eigenes oder ein nicht existenzsicherndes Einkommen erzielt und keine Steuern zahlt, dem helfen Steuersenkungen zur Verbesserung seiner persönlichen Situation nicht. Diese soziale Lücke schließt das leistungsgerechte Bürgergeld der FDP.
Das leistungsgerechte Bürgergeld schafft ein für die Bürger transparentes System staatlicher Sozialleistungen. Es sichert die materiellen Lebensgrundlagen aller Bürger, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Es belohnt stärker als heute die Aufnahme eigener Erwerbstätigkeit. Es baut Bürokratie ab: Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen ebenso wie durch die Verwaltung nur noch durch eine Behörde. Nicht die Findigen, sondern die Bedürftigen profitieren von einem solchen System der Hilfen aus einer Hand. Mit dem Bürgergeld werden möglichst viele steuerfinanzierte Sozialleistungen in einem Universaltransfer zusammengefasst. Integriert werden sollen das Arbeitslosengeld II (einschließlich Leistungen für Wohnen und Heizung), das Sozialgeld, die Grundsicherung, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Voraussetzung für den Bürgergeldanspruch ist die Bedürftigkeit und die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme bei Erwerbsfähigkeit. Bei Ablehnung einer zumutbaren angebotenen Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt.
Das Bürgergeld wird auf der Grundlage folgender Leistungsbedarfe ermittelt:
· Pauschale zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung und Hausrat);
· Pauschale für Unterkunft und Heizung (differenziert nach den örtlichen Gegebenheiten);
· Pauschale für Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit und/oder Schwangerschaft;
· Pauschale für Mehrbedarfe bei Ausbildung und bei speziellen, häufig vorkommenden Behinderungen und Erkrankungen.
Grundlage für die Berechnung des Bürgergeldes bilden alle Erwachsenen und Kinder in der so genannten Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft rechnen alle in einem Haushalt zusammenlebenden Personen, soweit sie einander unterhaltsverpflichtet sind. Der Bürgergeldanspruch wird vom Finanzamt mit der Steuerschuld, dem Kindergeld-Anspruch und ggf. mit Zuschüssen zu den Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherung verrechnet. Während das Finanzamt die Auszahlung auch der monatlichen Abschläge übernimmt, sind Arbeitsvermittlung und soziale Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus Sicht der FDP Aufgabe der Kommunen. Der Bürgergeldanspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder, der ohne Mehrbedarf erwerbsfähig aber ohne Einkommen ist, soll im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers. Da die Kosten für Unterkunft und Heizung regional äußerst unterschiedlich sein können und beispielsweise in Ballungsgebieten deutlich höher sind als in ländlichen Gebieten, muss dies in der Berechnung des konkreten Bürgergeldanspruches berücksichtigt werden. Der einzelne Bürgergeldanspruch kann also deutlich nach oben oder unten abweichen. Die Leistungshöhe ist regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Für Kinder ist im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft ein eigenständiger Bürgergeldanspruch vorzusehen, der aber geringer sein muss als der eines Erwachsenen.
Bei Arbeitsaufnahme erwirtschaftet der Bürger einen Teil seines Existenzminimums selbst und ist insoweit auf die Unterstützung des Staates nicht mehr angewiesen. Die Anrechnung eigenen Einkommens wird im Bürgergeld so ausgestaltet, dass die Aufnahme von Erwerbstätigkeit immer stärker belohnt wird als in den heutigen Systemen.
In einem ersten Schritt wird die Einkommensgrenze bei den Minijobs, bei denen der Arbeitnehmer keine Abgaben zu entrichten hat, von 400 Euro auf 600 Euro angehoben. Midijobs, bei denen der Arbeitnehmer gleitend ansteigende Sozialabgaben abführen muss, sind zukünftig bei Einkommen zwischen 600 und 1.000 Euro möglich. Bei Einkommen über 1.000 Euro sind Sozialversicherungsabgaben in voller Höhe zu entrichten.
Für den erwerbsfähigen Alleinstehenden ohne Mehrbedarf wird ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. Darüber hinaus bleiben von eigenem Einkommen bis 600 Euro 40 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens anrechnungsfrei; von 600 Euro bis zum Auslaufen des Bürgergeldes 60 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens.
Mit dieser einfachen Regelung weiß jeder Bürgergeldempfänger, wie sich sein Bürgergeldanspruch bei Hinzuverdienst ändert – und in welcher Höhe sein Gesamteinkommen durch die Addition von Bürgergeldzahlung und Arbeitseinkommen steigt. Ob Arbeitsaufnahme, Mehrarbeit oder ein höherer Stundenlohn, mehr Leistung bedeutet auch immer ein höheres Nettoeinkommen.
Je nach Höhe des Einkommens werden Sozialversicherungsabgaben und gegebenenfalls
auch Steuern fällig. Darum braucht der Bürger sich aber nicht zu kümmern. Das Finanzamt nimmt bei der Berechnung des Auszahlungsanspruches, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Kommunen, alle erforderlichen Prüfungen vor. Der
FDP-Vorschlag schafft damit einen widerspruchsfreien gleitenden Übergang von - aus Sicht des Bürgers - positiven zu negativen Transferzahlungen. Wer ein zur Existenzsicherung nicht ausreichendes eigenes Einkommen erzielt, erhält Bürgergeld.
Weil dieses Bürgergeld ein Zahlungsanspruch des Bürgers gegen den Staat ist, versteht die FDP dies im steuertechnischen Sinne als „negative Einkommensteuer“. Ein Bürger, der mehr als das zur Existenzsicherung notwendige Einkommen erzielt, gibt einen moderaten Teil davon an den Fiskus ab. Bei Verwirklichung des FDP-Konzepts zahlt er dann eine gerechte Steuer.
Durch die nahtlose Verbindung mit dem liberalen Konzept für eine gerechte Steuer ist sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit immer lohnt – auch wenn es sich um eine gering bezahlte Tätigkeit handelt. Das leistungsgerechte Bürgergeld als Mindesteinkommen ist die liberale Antwort auf staatlich festgesetzte Mindestlöhne, die Arbeitsplätze kosten, aber Armut nicht verhindern können.
Das Schonvermögen für die private und betriebliche Altersvorsorge wird auf das dreifache von heute, auf 750 Euro pro Lebensjahr, angehoben. Die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester- und Rüruprente gehört zum Schonvermögen. Dies stellt sicher, dass man die angesparten Altersvorsorgeansprüche, mit denen man im Alter - zusammen mit der gesetzlichen Rente - das Grundsicherungsniveau erreichen kann, nicht bei der Bedürftigkeitsprüfung einsetzen muss. Zusätzlich bleibt sonstiges Vermögen bis zu 250 Euro pro Lebensjahr anrechnungsfrei.
2. Die gerechte Steuer - verständliche Regeln und ein einfacher Stufentarif
0%, 10%, 25%, 35%
Eine gerechte Steuer muss auf Ausnahmen und Sonderregelungen für Einzelfälle weitestgehend verzichten: Gleich hohe Einkommen werden auch gleich besteuert.
Pauschalen ersetzen die heute nur mit komplizierten Nachweisen und hohem bürokratischem Aufwand zu verwaltenden Individualvorschriften. Eine optionale zweijährige
Veranlagungsfrist vermindert den Erklärungsaufwand für die Bürger und macht zahlreiche Gestaltungsüberlegungen, wie beispielsweise die willkürliche Aufteilung von
Handwerkerrechnungen über den Jahreswechsel, überflüssig.
Als Werbungskosten abzugsfähig sind die Kosten, die mit den Einkünften aus wirtschaftlicher Betätigung im Zusammenhang stehen. Für Arbeitnehmer werden berufsbedingte Kosten aus Vereinfachungsgründen ohne Nachweis durch eine Aufwendungspauschale von 2% der Einnahmen, mindestens 200 Euro und höchstens 5.000 Euro pro Jahr berücksichtigt. Bei höheren Kosten ist der Einzelnachweis erforderlich.
Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale wird vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig gemacht.
Auch der Sonderausgabenabzug wird neu strukturiert. Uneingeschränkt abziehbar sind daher sämtliche Beiträge zur sozialen Absicherung bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der notwendigen Höhe. Damit gelten für Arbeitnehmer und Selbständige endlich die gleichen Abzugsmöglichkeiten. Diese langjährige Forderung
der FDP hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom März 2008 zur Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen gerade erst bestätigt und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.
Ein einfacher und verständlicher Drei-Stufen-Tarif von 0%, 10%, 25% und 35% senkt die Steuerbelastung und schafft den dringend benötigten finanziellen Spielraum für Bürger und Unternehmen: Für mehr privaten Konsum, für Altersvorsorge, als Impuls für Wachstum und Investitionen. Dazu erhält jeder Bürger – ob Erwachsener oder Kind – einen Grundfreibetrag von 8.000 Euro. Für Einkommen bis 20.000 Euro gilt ein Steuersatz von 10%, für Einkommensteile zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro ein Steuersatz von 25%, für Einkommensteile ab 50.000 Euro ein Steuersatz von 35%. Die FDP schlägt vor, im Rahmen der Föderalismusreform II, den Ländern ein Zuschlagsrecht auf die Einkommenssteuer zu gewähren. Dieser Zuschlag soll in Höhe von bis zu 5 Prozentpunkten auf den zuvor um diesen Betrag abgesenkten Tarif erhoben werden können. Die von der schwarz-roten Koalition eingeführte Reichensteuer entfällt. Zum grundgesetzlich gewährleisteten Schutz der Ehe verdoppelt sich bei Ehegatten jeweils der Betrag, ab dem der nächst höhere Steuersatz gilt. Mit diesem Steuertarif wird die Steuerentlastung auf alle Einkommenshöhen gerecht verteilt. Da der Eingangssteuersatz heute schon bei 15% liegt, ist eine deutliche Absenkung und damit Entlastung an dieser Stelle besonders dringend.
Eine große Vereinfachung wäre die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes für alle Einkünfte (Flat Tax). Denn ein einheitlicher Steuersatz würde eine Vielzahl der heute bestehenden Probleme beim Nebeneinander direkt progressiver Einkommensteuer und proportionaler Körperschaftsteuer lösen. Steuerliche Erleichterungen für Geringverdiener und Familien ließen sich zielgenauer und damit wirkungsvoller einsetzen.
Allerdings hätte die Flat Tax wegen der notwendigen deutlichen Absenkung der Tarife in der Einkommen- und Körperschaftsteuer so hohe Steuerausfälle zur Folge, dass sich ihre Einführung aus Haushaltsgründen gegenwärtig nicht verantworten lässt.
Die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungsteuer auf Zinsen und Dividenden wird von der FDP ausdrücklich begrüßt. Sie kann das Besteuerungsverfahren deutlich vereinfachen und damit Bürger und Verwaltung entlasten. Die Steuer wird im Quellensteuerabzugsverfahren erhoben, d.h., sie wird von der Bank bzw. vom ausschüttenden Unternehmen abgeführt und beim Empfänger nicht noch einmal besteuert.
Die Einbeziehung der privaten Veräußerungsgewinne in die Abgeltungsteuer
lehnen wir dagegen ab. Der Staat greift damit einerseits in unzumutbarer Weise in die private Altersvorsorge der Bürger ein und entzieht dem Investitionsprozess andererseits dringend benötigtes Kapital. Bei Gewinnen aus Aktienverkäufen sollte deshalb wieder eine Spekulationsfrist eingeführt werden. Nur Gewinne aus Aktienverkäufen innerhalb dieser Frist sollten der Abgeltungsteuer unterliegen. Veräußerungsgewinne aus Anlagen, die der Altersvorsorge dienen und langfristig gebunden sind, sollen von der Abgeltungsteuer ausgenommen werden.
Einkommenssteigerungen führen wegen des progressiven Tarifverlaufs zu einem höheren Steuersatz und damit zu einer höheren Steuerbelastung. Durch die inflationsbedingte
so genannte kalte Progression werden höhere Leistungen der Bürger bestraft. Aus diesem Grund wird der Gesetzgeber verpflichtet, gemeinsam mit dem Existenzminimumsbericht, der alle zwei Jahre die Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags überprüft, auch den Steuertarif zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Alle Steuerbürger finanzieren mit den Mitteln des Solidaritätszuschlags seit Beginn der neunziger Jahre den Aufbau der ostdeutschen Länder. Bis heute sind dabei so große Erfolge erzielt worden, dass die Mittel aus dem Solidarpakt zurückgeführt werden können. Angesichts der immensen Fortschritte ist es jetzt möglich, auch den Solidaritätszuschlag stufenweise abzubauen. Er soll mit dem Ende des Solidarpaktes im Jahr 2019 auslaufen. Das führt zu einer zusätzlichen Entlastung der Bürger.
3. Die gerechte Steuer – Familien stehen im Vordergrund
Ein neues, leistungsgerechtes Steuerrecht ist besonders für die Familien dringend notwendig: Familienbedingte finanzielle Lasten werden im geltenden Steuerrecht nicht angemessen berücksichtigt. Beim liberalen Konzept einer gerechten Steuer gewinnen Familien in mehrfacher Hinsicht. Ehepartner erreichen die jeweils nächst
höhere Tarifstufe bei doppeltem Einkommen. Die Einführung eines großzügigen Grundfreibetrags von 8.000 Euro für Erwachsene und Kinder bedeutet für viele Familien, dass sie gar keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld wird auf 200 Euro pro Kind und Monat für die Familien angehoben, die den Kinderfreibetrag wegen zu geringen Einkommens nicht nutzen können. Unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen
ist eine vierköpfige Familie noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro steuerfrei.
Kinderbetreuungskosten und Pflegekosten können bis zu 12.000 Euro im Jahr gegen Nachweis der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerklasse V, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besonders für Frauen nach einer Familienpause steuerlich häufig unattraktiv erscheinen lässt, wird abgeschafft. Werdende Eltern erhalten in den letzten drei Monaten vor der Geburt einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro, da die finanziellen Belastungen bereits in den letzten Monaten vor der Geburt eines Kindes rasant steigen. Eingetragene Lebenspartner
haben wechselseitig die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten und werden daher bei der Einkommensteuer ebenfalls wie Ehegatten behandelt. Im Ergebnis heißt das: Mehr Netto, mehr finanzieller Spielraum und damit mehr Freiheit für die Gestaltung des Familienlebens.
4. Die gerechte Steuer – für Unternehmen wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb Deutschland braucht eine gerechte Besteuerung seiner Unternehmen. Die Steuerbelastung für Unternehmen darf das durchschnittliche Besteuerungsniveau der entwickelten Industrieländer nicht übersteigen, sonst ist die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährdet. Eine gerechte Unternehmensteuer verhält sich neutral gegenüber Rechtsform-, Finanzierungs- und Umstrukturierungsentscheidungen in Unternehmen. Für Unternehmen gleich welcher Rechtsform gilt ein Zwei-Stufen-Tarif von 10% und 25%. Für Kapitalgesellschaften mit einem Gewinn von über 15.000 Euro wird die Körperschaftsteuer damit von 15% im geltenden Recht auf 25% angehoben.
Im Gegenzug wird die Gewerbesteuer ersetzt durch ein Konzept der Kommunalfinanzierung, das für die Gemeinden ein ausreichendes Finanzierungsniveau gewährleistet und ihnen stetige Einnahmen sichert: Die Gemeinden erhalten einen auf 12% erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer und einen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer in gleicher Höhe. Dies entspricht, je nach Hebesatz einer zusätzlichen Belastung von 2-4 Prozentpunkten. Damit unterliegen unternehmerische Einkünfte in der Einkommen- und Körperschaftsteuer einer
international wettbewerbsfähigen Spitzenbelastung von ca. 28%.
Für Personenunternehmen ist die Begrenzung des Steuersatzes in der Einkommensteuer eine einfache und praktikable Lösung: Sie ist auch gerechtfertigt, da der Unternehmerlohn als Bestandteil der Unternehmenseinkünfte nicht mit den Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis vergleichbar ist. Er kann – mitunter sehr kurzfristig – vollständig ausfallen, ohne dass Ansprüche auf Sozialleistungen erworben wurden. Unternehmereinkünfte enthalten eine Risikoprämie für den Einsatz häufig auch nicht unternehmerischen Vermögens als Sicherheit für Kredite, persönliche Haftungen u.ä. sowie eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Im Übrigen wird eine durchschnittliche Steuerbelastung von 28% bei Nicht-Unternehmern erst bei einem Einkommen von ca. 160.000 Euro bei Alleinstehenden erreicht. Von der Tarifspreizung ist daher nur ein kleiner Teil der Steuerbürger mit weit überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit
überhaupt betroffen.
Kapitalgesellschaften besteuern ihre Gewinne abschließend auf Unternehmensebene. Bei Ausschüttung an den Anteilseigner wird die Belastung der Dividende gegebenenfalls auf 25% hochgeschleust, um die Gleichbehandlung mit sonstigen Kapitaleinkünften zu erreichen. Für den Anteilseigner bleibt die Dividende dann steuerfrei und unterliegt nicht noch einmal einer gesonderten Abgeltungsteuer. Dadurch werden die Doppelbesteuerung und damit die übermäßige steuerliche Belastung der Dividendeneinkünfte in Deutschland beseitigt.
Betriebliche Veräußerungsgewinne sind so lange steuerfrei zu belassen, wie sie für investive Zwecke eingesetzt werden. Dafür ist eine vierjährige Reinvestitionsrücklage vorgesehen. Wenn Veräußerungsgewinne innerhalb von vier Jahren nicht Investitionszwecken zugeführt werden, unterliegen sie im Gegensatz zum heutigen Recht der Einkommen- oder Körperschaftsbesteuerung.
Eine GmbH wird auf Antrag wie eine Personengesellschaft besteuert. Die Besteuerung
der Gesellschaft entfällt; der Gewinn der GmbH wird den Gesellschaftern als Einkommen zugerechnet und unterliegt der Einkommensteuer. Diese Möglichkeit schafft insbesondere für kleine und mittlere Familien-Kapitalgesellschaften mehr
Rechtsformneutralität und macht die komplizierten Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung überflüssig. Die komplexe Rechtsform der GmbH & Co KG wird für steuerliche Zwecke nicht mehr benötigt.
Die zahlreichen systemwidrigen Manipulationen der steuerlichen Bemessungsgrundlage und andere steuerliche Fehlentwicklungen insbesondere durch die Unternehmenssteuerreform
2008 werden beseitigt: Steuersystematisch unsinnige und leistungs- und innovationsfeindliche Elemente wie beispielsweise die Zinsschranke, die Einschränkung der Verlustnutzung bei Übernahmen, die Bestrafung von Investitionen
im Ausland (Funktionsverlagerung) und die noch unter Rot-Grün eingeführte Mindestbesteuerung werden rückgängig gemacht. Bis zur Abschaffung der Gewerbesteuer werden die mittelstandsfeindlichen Hinzurechnungsvorschriften von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren zur Bemessungsgrundlage in der Gewerbesteuer wieder abgeschafft. Die degressive AfA wird wieder eingeführt, ebenso wie die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Sie wird auf 1.000 Euro angehoben. Die komplizierte und unattraktive Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen
ist wegen des abgesenkten Unternehmensteuertarifs überflüssig und kann abgeschafft werden. Einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne werden gleich niedrig belastet. Das vereinfacht das Unternehmensteuerrecht, stärkt das Eigenkapital und wirkt in der Breite des deutschen Mittelstands. Zusätzlicher Maßnahmen wie einer zinsbereinigten Besteuerung bedarf es nicht.
Eine moderne Gruppenbesteuerung (Konzernbesteuerung) macht Deutschland als
Holdingstandort wieder attraktiv: Bei einer Mindestbeteiligungsquote von 50% können
sich die beteiligten Unternehmen für die gemeinsame Besteuerung der Gruppe mit der Folge entscheiden, dass die Gewinne oder Verluste der Gruppenmitglieder miteinander verrechnet werden. Auch Auslandsgesellschaften innerhalb der EU steht die Gruppenbesteuerung offen.
Für mehr Dynamik in der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes sollen unternehmerische Umstrukturierungen nicht länger vom Steuerrecht behindert werden. Die FDP schlägt vor, dass alle Umwandlungsvorgänge, wie insbesondere die Einbringung von Betrieben gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen, Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen, Verschmelzungen oder Spaltungen von Unternehmen so lange zu Buchwerten ohne Aufdeckung stiller Reserven erfolgen, wie keine Entnahme zum privaten Verbrauch stattfindet. Dasselbe gilt für den Wechsel der Rechtsform. Bei Grundstücksübertragungen in Verbindung mit Umstrukturierungen innerhalb der Gruppe fällt keine Grunderwerbsteuer an. Die Vorschläge der FDP für eine gerechte Unternehmensbesteuerung sind im Unterschied zu einer Reihe derzeit geltender Vorschriften europatauglich. Gleichzeitig
muss die Einigung auf eine gemeinsame Bemessungsgrundlage in der EU verstärkt angegangen werden: Gleiche Regeln für alle – aber Wettbewerb bei den Steuersätzen.
5. Die gerechte Steuer – Haushaltskonsolidierung und föderale Finanzbeziehungen
Ein Konzept für eine gerechte Steuer muss mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen verbunden sein. Steuerentlastungen sind als Impuls für mehr Wachstum und Beschäftigung dringend erforderlich, müssen aber aus haushalterischer Sicht verantwortbar bleiben. Sowohl eine Steuerstrukturreform als auch die Konsolidierung
der Staatsfinanzen sind gleichwertige politische Ziele. Sie stehen nicht im Widerspruch, sondern sind zwei Seiten einer Medaille.
Solide Staatsfinanzen erreicht man nicht, indem man die Aufgaben von heute mit den Einnahmen von morgen finanziert. Es ist eine zentrale Frage von Generationengerechtigkeit, dass jede Generation ihre Aufgaben aus eigener Kraft bewältigt. Es ist unverantwortlich, unseren Kindern immer größere Schuldenberge zu hinterlassen.
Um zukünftig die Aufnahme von Schulden zu verhindern, fordert die FDP die Aufnahme eines Neuverschuldungsverbots in die Verfassung des Bundes und der Länder.
Der Staat mischt sich immer noch zu sehr in den Wirtschaftskreislauf ein. Subventionen in Höhe von 150 Mrd. € (nach Definition des Kieler Instituts für Weltwirtschaft) fließen alleine jedes Jahr in Deutschland an einzelne Gruppen und Bereiche des privaten und halböffentlichen Bereiches. Das entspricht 6,6 % des BIP der Bundesrepublik,
die gemeinschaftlich finanziert für einen ausgewählten Empfängerkreis bereitgestellt werden. Das ist immer noch zu viel, schadet dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger und behindert den freien Wettbewerb in unserer Marktwirtschaft.
Die FDP hat in der Vergangenheit den Subventionsabbau erfolgreich und gegen viele Proteste vorangetrieben. Bei der Abschaffung der Eigenheimzulage und bei der Aushandlung des Kohlekompromisses hat die FDP klar Stellung bezogen und die Entlastung der öffentlichen Haushalte vorangetrieben. Während die Regierung schon wieder eine Pause beim Subventionsabbau einlegt, wollen wir weitergehen.
Bevor nicht eine genaue Bestandsaufnahme gewährleistet wird, sollten keine neuen Subventionen mehr gewährt werden. Der Subventionsbericht der Bundesregierung muss endlich transparenter und umfassend gestaltet werden. Der Subventionsbegriff muss dazu präzise definiert werden, um der Willkür bei der Interpretation des Begriffes einen Riegel vorzuschieben. Darüber hinaus sind ab sofort alle Subventionen zu befristen und extern zu evaluieren. Zumindest die Finanzhilfen sind degressiv auszugestalten.
Der Bericht sollte einen umfassenden Überblick über den Eingriff des Staates in die marktwirtschaftliche Ordnung geben.
In einem parallel laufenden Schritt sollten alle Subventionen für einen raschen und effizienten Subventionsabbau in Gruppen aufgeteilt werden. Zu trennen sind dabei die reinen erhaltenden Subventionen (Bsp.: Absatzhilfen und Steuervergünstigungen im Agrarbereich, Fischerei und Werften) von den Produktivitätsbeihilfen und der Förderung von Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft.
Der Subventionsbericht weist Erhaltungshilfen von insgesamt 6,7 Mrd. € in 2008 aus.
In einer weiteren Fassung des Subventionsbegriffes dürfte dieser Betrag jedoch noch um ein Vielfaches größer sein. Dabei muss jedem klar sein, dass Erhaltungshilfen Wirtschaftszweige konservieren, die auf dem freien Markt so nicht mehr existieren würden. Der Start eines umfassenden Subventionsabbaus um etwa 20% in diesem Bereich stärkt den Wettbewerb und schont die öffentlichen Haushalte.
Die FDP will:
· den sofortigen Stopp neuer Subventionen
· einen Subventionsabbau der Erhaltungshilfen um 20%
· den Subventionsbegriff weiter fassen, wobei die Kieler Definition als Mindestanforderung gelten sollte
· dass die Alternativlosigkeit jedes einzelnen Subventionstatbestandes klar darzulegen ist, insbesondere mit Blick auf die ordnungspolitisch kritisch zu betrachtende, marktverzerrende Wirkung von staatlichen Beihilfen
· alle bestehenden und neuen Subventionstatbestände zeitlich befristen und
sämtliche Finanzhilfen degressiv gestalten
· eine externe Evaluierung aller Maßnahmen in festen Zeitintervallen.
Der Föderalismus in Deutschland bietet große Chancen: Mehr Bürgernähe, mehr Demokratie und den Wettbewerb als Methode, um die beste politische Lösung von drängenden Problemen zu finden. Von den vielen Möglichkeiten des Wetteiferns werden aber zu wenige genutzt. Das führt dazu, dass die Bürger in Deutschland föderalismusmüde werden. Deshalb will die FDP mehr echten Wettbewerbsföderalismus.
Dazu sind insbesondere die Finanzbeziehungen zwischen Bund und den Ländern, innerhalb der Bundesländer und zwischen Ländern und Kommunen neu zu ordnen. Das bedeutet vor allem: Mehr Steuerautonomie für alle Gebietskörperschaften.
Für die Zukunft ist deshalb ein Steuerzuschlag der Länder und Kommunen mit eigenem Hebesatzrecht auf das zuvor abgesenkte Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen
vorzusehen.
Die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer soll den Ländern übertragen
werden, denen ja auch das Aufkommen vollständig zufließt. Lediglich das Bewertungsrecht
soll weiterhin der Bund regeln. Auf diese Weise lässt sich die Erbschaftsteuer entsprechend der regional unterschiedlichen Vermögenswerte gerecht gestalten – oder auch auf ihre Erhebung verzichten. Noch viel wichtiger aber ist: Durch den
dann entstehenden föderalen Wettbewerb wird sich die Erbschaftsteuerbelastung auf einem moderaten Niveau einpendeln und auch auf Dauer dort bleiben. Und selbst bei einer linken Mehrheit im Deutschen Bundestag ist die Einführung einer bundeseinheitlichen enteignenden Erbschaftsteuer mangels Zuständigkeit des Bundes ausgeschlossen.
Die Erbschaftsteuer fällt dann nicht mehr in den Länderfinanzausgleich.